Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
immond 3D Real Estates
Inhaber: Nenad Damjanovic
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen immond 3D Real Estates, Inhaber Nenad Damjanovic (nachfolgend „immond"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für folgende Dienstleistungen:
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Immobilienvermittlung
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Vermittlung von Kauf-, Verkaufs- und Mietobjekten
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Beratung im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen
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Vermarktung von Immobilien
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Off-Market-Immobilien
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Projektkoordination
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Construction Monitoring
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Financial Controlling
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LiDAR-3D-Scanning
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virtuelle 3D-Rundgänge
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Drohnenfotografie und Drohnenvideografie
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Immobilienfotografie
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Immobilienvideografie
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Erstellung von Grundrissen
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Wohnflächenberechnungen
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Erstellung von Exposés
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Erstellung digitaler Präsentationen
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sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern immond ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
2. Begriffsdefinitionen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
Kunde
jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von immond in Anspruch nimmt.
Immobilienvermittlung
jede Tätigkeit zum Nachweis oder zur Vermittlung des Abschlusses eines Vertrages über Immobilien.
Digitale Dienstleistungen
sämtliche Leistungen im Bereich LiDAR, 3D-Scanning, virtuelle Rundgänge, Fotografie, Videografie, Drohnentechnik, Visualisierung sowie digitale Dokumentation.
Construction Monitoring
die visuelle und dokumentarische Erfassung des Baufortschritts.
Construction Monitoring ersetzt weder Bauüberwachung noch Bauleitung, Prüfingenieurleistungen oder Sachverständigengutachten.
Financial Controlling
wirtschaftliche Auswertungen auf Grundlage der vom Kunden oder Dritten bereitgestellten Informationen.
Financial Controlling stellt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung dar.
3. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch
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Unterzeichnung eines Vertrages,
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Annahme eines Angebots,
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schriftliche Auftragsbestätigung,
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Bestätigung per E-Mail,
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Bestätigung über elektronische Kommunikationsmittel,
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Beginn der Leistungserbringung.
(2) Angebote von immond sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(3) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
4. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Maklervertrag, Dienstleistungsvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) immond ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Kooperationspartner oder externe Dienstleister einzusetzen.
(3) immond schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
5. Immobilienvermittlung
(1) immond vermittelt Wohn-, Gewerbe- und Investmentimmobilien in Deutschland sowie – soweit rechtlich zulässig – in weiteren Staaten, insbesondere Kroatien und Montenegro.
(2) Die Vermittlung umfasst je nach Auftrag insbesondere
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Objektrecherche,
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Vermarktung,
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Exposé-Erstellung,
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Organisation von Besichtigungen,
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Kommunikation zwischen den Vertragsparteien,
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Unterstützung bei Verhandlungen,
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Koordination mit Rechtsanwälten, Notaren, Banken, Projektentwicklern und sonstigen Beteiligten.
(3) immond wird ausschließlich als Vermittler tätig und wird nicht Vertragspartei des Hauptvertrages.
(4) Angaben über Immobilien beruhen grundsätzlich auf Informationen Dritter. Eine eigenständige technische, steuerliche oder rechtliche Prüfung durch immond erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6. Maklerprovision
(1) Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht ausschließlich, wenn zwischen immond und dem jeweiligen Kunden ein wirksamer Maklervertrag oder eine andere entsprechende Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde.
(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweiligen Maklervertrag oder der individuellen Vereinbarung.
(3) Die Fälligkeit der Provision richtet sich nach dem jeweiligen Maklervertrag sowie den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Staates, in dem sich die vermittelte Immobilie befindet.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, kann immond sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden, sofern mit jeder Vertragspartei eine eigenständige Vereinbarung über Maklertätigkeit und Vergütung besteht.
(5) Soweit nach dem anwendbaren Recht Informationspflichten hinsichtlich einer Doppeltätigkeit bestehen, werden diese erfüllt.
7. Internationale Immobilienvermittlung
(1) immond vermittelt Immobilien in verschiedenen Staaten.
(2) Die Durchführung der Vermittlung richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Recht des Belegenheitsstaates der Immobilie.
(3) Gesetzliche Vorschriften über Genehmigungen, Eigentumserwerb, Devisenrecht, Steuern, Meldepflichten oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu beachten.
(4) immond empfiehlt ausdrücklich, vor Abschluss einer Immobilientransaktion unabhängige rechtliche, steuerliche und finanzielle Beratung im jeweiligen Staat in Anspruch zu nehmen.
8. Off-Market-Angebote und Vertraulichkeit
(1) Off-Market-Angebote sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des jeweiligen Kunden bestimmt.
(2) Sämtliche Informationen über Off-Market-Immobilien, Eigentümer, Investoren, Kaufpreise, Verhandlungen und Vertragsbedingungen sind streng vertraulich.
(3) Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von immond unzulässig.
(4) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung, bleiben gesetzliche Ansprüche von immond, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, unberührt.
9. Digitale Dienstleistungen
(1) immond bietet im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit digitale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien und Bauprojekten an.
Hierzu gehören insbesondere:
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LiDAR-3D-Scanning,
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virtuelle 3D-Rundgänge,
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professionelle Immobilienfotografie,
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professionelle Immobilienvideografie,
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Drohnenaufnahmen,
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digitale Grundrisse,
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Wohnflächenberechnungen,
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Exposéerstellung,
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digitale Visualisierungen,
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Construction Monitoring,
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Financial Controlling.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(3) Geringfügige technische oder gestalterische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
10. Drohneneinsätze
(1) Drohnenflüge werden ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden luftverkehrsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
(2) Die Durchführung eines Drohnenfluges hängt insbesondere ab von:
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Wetterbedingungen,
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Windverhältnissen,
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Flugverbotszonen,
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behördlichen Anordnungen,
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temporären Luftraumbeschränkungen,
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Sicherheitsaspekten,
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technischen Voraussetzungen.
(3) Kann ein geplanter Drohneneinsatz aus Gründen gemäß Absatz 2 nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.
(4) immond behält sich vor, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund luftrechtlicher Beschränkungen alternative Aufnahmeverfahren einzusetzen.
(5) Der Kunde bestätigt, dass sämtliche erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingeholt wurden.
11. LiDAR-3D-Scanning
(1) LiDAR-Scans dienen der digitalen Erfassung bestehender Gebäude und Grundstücke.
(2) Die erzeugten Datensätze dienen ausschließlich Dokumentations-, Visualisierungs- und Analysezwecken.
(3) LiDAR-Daten ersetzen insbesondere nicht:
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amtliche Vermessungen,
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Katasterunterlagen,
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Bauaufmaße,
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statische Berechnungen,
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bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Nachweise.
(4) Messabweichungen innerhalb der technisch üblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
12. Construction Monitoring
(1) Construction Monitoring dient ausschließlich der visuellen Dokumentation und Nachverfolgung des Baufortschritts.
(2) Construction Monitoring ersetzt insbesondere nicht:
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Bauüberwachung,
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Bauleitung,
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Leistungen nach HOAI,
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Prüfingenieurleistungen,
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Sachverständigengutachten,
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behördliche Abnahmen.
(3) Die Verantwortung für Planung, Bauausführung, Bauüberwachung sowie Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verbleibt ausschließlich bei den jeweils verantwortlichen Unternehmen und Fachplanern.
13. Financial Controlling
(1) Financial Controlling erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden oder Dritten bereitgestellten Informationen.
(2) immond übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Kunden oder Dritten überlassenen Unterlagen.
(3) Financial Controlling stellt insbesondere keine
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Steuerberatung,
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Rechtsberatung,
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Wirtschaftsprüfung,
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Unternehmensberatung
im Sinne der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften dar.
(4) Die Auswertungen dienen ausschließlich der wirtschaftlichen Orientierung des Kunden.
14. Exposés und Objektinformationen
(1) Sämtliche Exposés, Objektbeschreibungen, Visualisierungen und Präsentationen dienen ausschließlich der unverbindlichen Vorinformation.
(2) Sämtliche Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers, Bauträgers, Projektentwicklers oder anderer Dritter.
(3) immond übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit dieser Angaben, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Änderungen, Irrtümer, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für seine Kaufentscheidung wesentlichen Informationen eigenständig zu prüfen oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
15. KI-gestützte Visualisierungen
(1) immond kann zur Erstellung von Exposés, Marketingunterlagen, Visualisierungen oder Präsentationen künstliche Intelligenz (KI) einsetzen.
(2) KI-generierte Inhalte dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
(3) Sie stellen keine verbindliche Darstellung des tatsächlichen Zustandes einer Immobilie dar.
(4) Abweichungen zwischen Visualisierung und tatsächlichem Objekt begründen keine Mängelansprüche.
16. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich,
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sämtliche erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen,
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notwendige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
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erforderliche Genehmigungen einzuholen,
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Besichtigungstermine zu ermöglichen,
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Zugang zur Immobilie sicherzustellen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Angaben.
(3) Verzögerungen, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
(4) Zusätzliche Aufwendungen, die infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden entstehen, können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
17. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR).
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
(3) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) immond ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet oder gesondert ausgewiesen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.
18. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von immond erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
Dies gilt insbesondere für
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Fotografien,
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Videos,
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Drohnenaufnahmen,
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LiDAR-Daten,
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3D-Modelle,
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virtuelle Rundgänge,
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Grundrisse,
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Exposés,
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Texte,
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Grafiken,
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Visualisierungen,
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Berichte.
(2) Das Eigentum an den geistigen Arbeitsergebnissen verbleibt bei immond, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht.
(4) Jede weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von immond, soweit sie nicht bereits vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst ist.
19. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe
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der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
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des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),
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sowie der auf der Internetseite veröffentlichten Datenschutzerklärung.
(2) Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Internetauftritts von immond.
20. Geldwäschegesetz (GwG)
(1) immond unterliegt als Immobilienmakler den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG), soweit diese auf die jeweilige Tätigkeit Anwendung finden.
(2) immond ist berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet,
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die Identität von Vertragspartnern festzustellen,
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erforderliche Nachweise anzufordern,
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gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen aufzubewahren,
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sowie Verdachtsfälle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
21. Elektronische Kommunikation
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation auch über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen kann.
Hierzu zählen insbesondere
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E-Mail,
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Telefon,
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Videokonferenzsysteme,
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Messenger-Dienste,
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Kundenportale,
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sonstige elektronische Kommunikationswege.
(2) immond übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Übermittlungsfehler, die außerhalb des Einflussbereichs von immond liegen.
22. Elektronische Signaturen
Soweit gesetzlich zulässig und von den Vertragsparteien vereinbart, können Verträge, Erklärungen und sonstige Dokumente auch elektronisch unterzeichnet werden.
Elektronische Signaturen entfalten die ihnen gesetzlich zugewiesene Rechtswirkung.
23. Haftung
(1) immond haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet immond nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei
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Verletzung von Leben,
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Körper,
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Gesundheit,
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arglistigem Verschweigen eines Mangels,
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Übernahme einer Garantie,
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sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet immond nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
24. Höhere Gewalt
(1) immond haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von immond zurückzuführen sind.
Hierzu zählen insbesondere:
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Naturkatastrophen,
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Hochwasser,
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Feuer,
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Krieg,
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Terroranschläge,
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Pandemien,
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Epidemien,
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Streiks,
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behördliche Maßnahmen,
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Stromausfälle,
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Internetausfälle,
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Ausfälle externer Plattformen,
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Flugbeschränkungen,
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Luftraumsperrungen,
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sonstige Fälle höherer Gewalt.
(2) Die Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
25. Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen immond und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem sich die jeweilige Immobilie befindet oder in dem Dienstleistungen erbracht werden, bleiben unberührt.
(3) Für Maklerleistungen können zusätzlich zwingende gesetzliche Vorschriften des jeweiligen Belegenheitsstaates gelten.
26. Gerichtsstand
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
28. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(2) Mit Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung auf der Internetseite von immond treten frühere Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information. Im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.